AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DAS
INTERNATIONALE FESTIVAL JUNGER OPERNSÄNGER
DER KAMMEROPER SCHLOSS RHEINSBERG

  • 1. Karten können schriftlich, telefonisch, per Fax oder per E-Mail bestellt werden. Die Bearbeitung erfolgt nach dem offiziellen Verkaufsbeginn am 1. Februar 2012.
  • 2. Bei Bestellungen werden die Plätze bestmöglich entsprechend der Reihenfolge des Eingangs der Bestellung ausgewählt. Besondere Wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Sollte der gewünschte Aufführungstag bzw. die Preisgruppe vergriffen sein, erhält der Besteller Mitteilung. Kartenbestellungen sind verbindlich. In den niedrigen Preiskategorien muss mit Sichtbehinderung gerechnet werden.
  • 3. Es steht folgende Anzahl an Rollstuhlfahrerplätzen pro Vorstellung zur Verfügung: Heckentheater – 10, Schlosstheater – 6, Schlosshof – 8, Spiegelsaal – 3. Mehr können für eine Veranstaltung aus Sicherheitsgründen nicht zugelassen werden. Auf die gewünschten Rollstuhlfahrerplätze ist bei der Bestellung ausdrücklich hinzuweisen.
  • 4. Reservierungen werden spätestens ab dem 1. Februar und dann innerhalb von vier Wochen bearbeitet. Nach Rechnungserhalt ist der Rechnungsbetrag innerhalb von vierzehn Tagen zu überweisen. Nach Eingang der Zahlung erfolgt die Übersendung der Eintrittskarten. Hat der Kunde die Karten innerhalb der angegebenen Frist nicht bezahlt, gehen die Karten automatisch wieder in den freien Verkauf. Es wird eine Vorverkaufsgebühr von 10% je Karte, eine Versandkostenpauschale von 2,50 € und eine Systemgebühr von 1,00 € erhoben. Für Anbieter außerhalb Rheinsbergs gelten deren jeweilige Bedingungen.
  • 5. Reservierte Karten müssen spätestens an dem jeweiligen Aufführungstag bis zwei Stunden vor Aufführungsbeginn an der Vorverkaufskasse abgeholt werden. Danach besteht kein Anspruch mehr auf die reservierten Plätze.
  • 6. Ermäßigungen
  • 6.1. Frühbucher erhalten 10% Ermäßigung auf den Kartenpreis bei Kauf bis 31.3.2012.
  • 6.2. Gruppen ab 20 Personen erhalten eine Ermäßigung von 10%.
  • 6.3. Für Schüler und Studenten, Schwerbehinderte, Auszubildende, Wehrdienstleistende sowie Arbeitslosengeld-II-Empfänger werden bei persönlicher Vorlage des entsprechenden Nachweises in Verbindung mit einem Lichtbildausweis folgende Ermäßigungen gewährt: Im Vorverkauf in der Tourist Information Rheinsberg 25%. An der Tages-/Abendkasse gilt für den genannten Personenkreis bei Vorlage der genannten Dokumente an allen Tagen auf verfügbare Plätze ein Einheitspreis von 16,00 € zzgl. 1,20 € Systemgebühr (Friedrichs Opernträume 19,00 €, Matineen ohne Brunch 11,00 €, Matineen mit Brunch 30,00 €).
  • 6.4. Nach dem Kauf der Eintrittskarten wird keine nachträgliche Ermäßigung mehr gewährt. Ermäßigte Karten sind nicht übertragbar. Es kann pro Eintrittskarte nur eine Ermäßigung in Anspruch genommen werden.
  • 7. Kartenrückgaben und -umtausch sind nicht möglich. Nicht genutzte Karten können nicht ersetzt werden. Es wird der Abschluss einer Kartenrücktrittsversicherung empfohlen.
  • 8. Rückgaben aus Kontingenten von Veranstaltern sind nur bis zum 1. April 2010 möglich. Danach werden keine Karten zurückgenommen. Wird durch die Rückgabe von Eintrittskarten die für die Gewährung einer Ermäßigung erforderliche Mindestabnahme unterschritten, ist für die nicht zurückgegebenen Karten der volle Eintrittspreis zu entrichten.
  • 9. Die Festivalbesucher werden gebeten, die erhaltenen Karten sowie das Rückgeld sofort zu prüfen; Reklamationen sind nach dem Verlassen der Vorverkaufsstelle nicht mehr möglich.
  • 10. Ersatzbescheinigungen für verlorene Karten können nur erstellt werden, wenn der Tag, die Reihe und die Platznummer nachgewiesen werden. Hierfür wird eine Gebühr von 3,- € erhoben. Auch bei Ausstellung einer Ersatzbescheinigung behalten die Originaleintrittskarten ihre Gültigkeit und bei Vorlage den vorrangigen Platzanspruch.
  • 11. Die Tages-/Abendkasse öffnet eine Stunde vor Vorstellungsbeginn am jeweiligen Veranstaltungsort. An der Abendkasse wird - neben der Systemgebühr von 1,00 € - ein Aufschlag von 20% zum abgedruckten Kartenpreis erhoben (außer ermäßigte Karten).
  • 12. Einlass ist 30 Minuten vor Aufführungsbeginn. Zuschauer, die nach Beginn der Aufführung kommen, haben kein Anrecht auf unmittelbaren Einlass zur Aufführung und auf den erworbenen oder einen anderen Sitzplatz.
  • 13. Nach Einbruch der Dunkelheit sind nur beleuchtete Wege und gesicherte Veranstaltungsbereiche zu benutzen. Das Verlassen dieser Wege und Bereiche geschieht auf eigene Gefahr und schließt die Haftung des Veranstalters aus.
  • 14. Bei unsicherer Witterung werden die Open-Air-Veranstaltungen in eine Ausweichspielstätte und das Picknick auf ein Fahrgastschiff verlegt. Auskunft darüber erhalten Sie jeweils zwei Stunden vor Beginn der Open-Air-Veranstaltungen über unser Info-Telefon: 033931-72514 bzw. vor Ort. In diesen Fällen, sowie bei Abbruch einer bereits laufenden Open-Air-Aufführung wegen witterungsbedingter Gefahren für die Gesundheit der Mitwirkenden oder den Zustand der Musikinstrumente, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes oder auf Umtausch der Karten. Generell besteht für im Zusammenhang mit dem Vorstellungsbesuch getätigte Aufwendungen, insbesondere für Reisekosten, kein Anspruch auf Erstattung.
  • 15. Es ist möglich, dass Aufführungen/Konzerte vom Rundfunk/Fernsehen oder zur Dokumentation aufgezeichnet werden. Der Besucher erklärt sich damit und mit der eventuellen Abbildung seiner Person einverstanden.
  • 16. Jegliche privaten Ton-, Foto- und Videoaufzeichnungen sind untersagt.
  • 17. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.

Rheinsberg, November 2011

DIE GESCHÄFTSFÜHRUNG
der Kammeroper Schloss Rheinsberg GmbH